Fabri Moll

Neue Bestimmungen zur Konturmarkierung

Neue Richtlinie zur Konturmarkierung tritt in Kraft!

Am 10. Juli 2008 trat die Richtlinie 2007/35 EG in Kraft. Mit dieser Richtlinie wurde die Anbringung von Konturmarkierungen für Nutzfahrzeuge und Anhänger vorgeschrieben.
 

Die Übergangszeit für die Typengenehmigung von neuen Typen geht bis zum 10. Juli 2011.

Ab dem Datum dürfen nur noch Fahrzeuge genehmigt werden, die dieser Richtlinie entsprechen.

Die Konturmarkierung ist für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse N >7.500 kg (außer Zugmaschinen, Fahrgestelle und unvollständige Fahrzeuge) und Fahrzeuge, die breiter als 2,1 m und/oder länger als 6,0 m sind.
  • Anhänger einschließlich Sattelanhänger > 3.500 kg und Anhänger, die breiter als 2,1 m und/oder länger als 6,0 m sind.

Genauere Informationen finden Sie in dem Infoblatt, das Sie hier als PDF herunter laden können.

Download Infoblatt „Konturmarkierung“

Haben Sie Fragen hierzu? Rufen Sie uns an. Unsere Spezialisten stehen Ihnen gerne zur Seite.Sie erreichen uns unter 0 27 21 / 95 76 0

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